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   LAG Hamm, 08.11.2007 - 17 Sa 1484/07   

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LAG Hamm, 08.11.2007 - 17 Sa 1484/07 (https://dejure.org/2007,7471)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08.11.2007 - 17 Sa 1484/07 (https://dejure.org/2007,7471)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08. November 2007 - 17 Sa 1484/07 (https://dejure.org/2007,7471)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine kinderbezogene Besitzstandszulage von einem sich im September 2005 in Elternzeit befindlichen Beschäftigten; Voraussetzungen für das Bestehen der Möglichkeit einer ergänzenden Auslegung tariflicher Vorschriften; Anspruch auf die Zahlung einer ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG Köln, 30.11.2006 - 5 Sa 973/06

    Besitzstandszulage

    Auszug aus LAG Hamm, 08.11.2007 - 17 Sa 1484/07
    Durch die Bezeichnung als "Besitzstandszulage" und durch den Begriff "Fortzahlung" sowie durch das Abstellen auf den Monat September 2005 sowohl bei der Frage nach den berücksichtigungsfähigen Kindern als auch bei der Bemessung der Höhe der Besitzstandszulage haben die Tarifvertragsparteien eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass es für ihre Gewährung darauf ankommt, dass im September 2005 tatsächlich die entsprechenden kinderbezogenen Entgeltbestandteile an den Arbeitnehmer gezahlt worden sind (vgl. LAG Köln, Urteil vom 30.11.2006 - 5 Sa 973/06, ZTR 2007, 196; Arbeitsgericht Würzburg, Urteil vom 22.08.2006 - 9 Ca 75/06 S; ArbG Dresden, Urteil vom 09.11.2006 - 12 Ca 2640/06; ArbG Stuttgart, Urteil vom 18.04.2007 - 14 Ca 177/07; Breier/Dessau/Kiefer/Lang/Langenbrinck, TVöD, § 11 TVÜ-VKA Rdnr,. 8; Rundschreiben der VKA zur Besitzstandsregelung für Kinder vom 08.11.2005 - R 379/2005; Ziff. 1.1).

    Ihr erklärter Wille war es, ein modernes Tarifrecht zu schaffen, in dem durch eine stärkere Betonung des Leistungsprinzips attraktivere Entgeltbedingungen für jüngere Beschäftigte geschaffen und deshalb an den familiären Status gebundene Ehegatten- sowie kinderbezogene Entgeltbestandteile nicht mehr gezahlt werden sollten (vgl. LAG Köln, Urteil vom 30.11.2006, a.a.O.).

    Zur geordneten Überleitung der Entgelte der am 01.10.2005 bei einem unter den Geltungsbereich des TVÜ-VKA fallenden Arbeitgeber Beschäftigten war die Festlegung eines Stichtages - hier September 2005 - erforderlich und kraft des Gestaltungsspielraums der Tarifvertragsparteien zulässig (vgl. LAG Köln, Urteil vom 30.11.2006, a.a.O.).

  • BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 451/97

    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe und Einkommenssteuer

    Auszug aus LAG Hamm, 08.11.2007 - 17 Sa 1484/07
    Im Falle einer unbewussten Regelungslücke haben die Gericht grundsätzlich die Möglichkeiten und die Pflicht, die Lücke zu schließen, wenn sich unter Berücksichtigung von Treu und Glauben ausreichende Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 20.05.1999 - 6 AZR 451/97, BAGE 91, 358; Urteil vom 03.11.1998 - 3 AZR 432/97, ZTR 1999, 375; Urteil vom 24.02.1988 - 4 AZR 614/87, BAGE 57, 334, Urteil vom 10.12.1986 - 5 AZR 517/85, BAGE 54, 30).

    Die Lückenschließung durch das Gericht scheidet allerdings aus, wenn verschiedene Möglichkeiten bestehen und es deshalb aufgrund der bestehenden Tarifautonomie den Tarifvertragsparteien überlassen bleiben muss, für welche Lösungsmöglichkeit sie sich entscheiden wollen (vgl. BAG, Urteil vom 20.05.1999, a.a.O.).

  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 64/03

    Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter

    Auszug aus LAG Hamm, 08.11.2007 - 17 Sa 1484/07
    Zwar sind Stichtagsregelungen als "Typisierungen in der Zeit" ungeachtet der damit verbundenen Härten zur Abgrenzung von begünstigten Personenkreisen anerkannt (vgl. BAG, Urteil vom 11.12.2003 - 6 AZR 64/03, NZA 2004, 723; ErfK/Dieterich, a.a.O., 10 Art. 3 GG Rdnr. 48).
  • BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 432/97

    Versorgungsansprüche bei Wechsel der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hamm, 08.11.2007 - 17 Sa 1484/07
    Im Falle einer unbewussten Regelungslücke haben die Gericht grundsätzlich die Möglichkeiten und die Pflicht, die Lücke zu schließen, wenn sich unter Berücksichtigung von Treu und Glauben ausreichende Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 20.05.1999 - 6 AZR 451/97, BAGE 91, 358; Urteil vom 03.11.1998 - 3 AZR 432/97, ZTR 1999, 375; Urteil vom 24.02.1988 - 4 AZR 614/87, BAGE 57, 334, Urteil vom 10.12.1986 - 5 AZR 517/85, BAGE 54, 30).
  • BAG, 10.12.1986 - 5 AZR 517/85

    Nachträgliche Regelungslücke in Tarifvertrag - Bemessung des Arbeitern des Bundes

    Auszug aus LAG Hamm, 08.11.2007 - 17 Sa 1484/07
    Im Falle einer unbewussten Regelungslücke haben die Gericht grundsätzlich die Möglichkeiten und die Pflicht, die Lücke zu schließen, wenn sich unter Berücksichtigung von Treu und Glauben ausreichende Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 20.05.1999 - 6 AZR 451/97, BAGE 91, 358; Urteil vom 03.11.1998 - 3 AZR 432/97, ZTR 1999, 375; Urteil vom 24.02.1988 - 4 AZR 614/87, BAGE 57, 334, Urteil vom 10.12.1986 - 5 AZR 517/85, BAGE 54, 30).
  • BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 614/87

    Revision - Rechtsmittelbelehrung - Schuhindustrie - Schlichtungsspruch -

    Auszug aus LAG Hamm, 08.11.2007 - 17 Sa 1484/07
    Im Falle einer unbewussten Regelungslücke haben die Gericht grundsätzlich die Möglichkeiten und die Pflicht, die Lücke zu schließen, wenn sich unter Berücksichtigung von Treu und Glauben ausreichende Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 20.05.1999 - 6 AZR 451/97, BAGE 91, 358; Urteil vom 03.11.1998 - 3 AZR 432/97, ZTR 1999, 375; Urteil vom 24.02.1988 - 4 AZR 614/87, BAGE 57, 334, Urteil vom 10.12.1986 - 5 AZR 517/85, BAGE 54, 30).
  • ArbG Karlsruhe, 09.05.2007 - 5 Ca 294/06

    Überleitung in den TVöD während Elternzeit und Besitzstandszulage -

    Auszug aus LAG Hamm, 08.11.2007 - 17 Sa 1484/07
    Das Gericht vermag nicht der Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts sowie des Arbeitsgerichts Göttingen (Urteil vom 22.06.2006 - 2 Ca 55/06, EzBAT 320 § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA Nr. 1) und des Arbeitsgerichts Karlsruhe (Urteil vom 09.05.2007 - 5 Ca 294/06) zu folgen, die erkannt haben, die Vorschrift sei dahin auszulegen, dass alle Mitarbeiter, die bereits vor dem 01.10.2005 im Anwendungsbereich des BAT beschäftigt gewesen seien, einen kinderbezogenen Ortszuschlag als Besitzstandszulage zu erhalten hätten, deren Höhe sich nach dem BAT habe richten sollen.
  • ArbG Göttingen, 22.06.2006 - 2 Ca 55/06
    Auszug aus LAG Hamm, 08.11.2007 - 17 Sa 1484/07
    Das Gericht vermag nicht der Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts sowie des Arbeitsgerichts Göttingen (Urteil vom 22.06.2006 - 2 Ca 55/06, EzBAT 320 § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA Nr. 1) und des Arbeitsgerichts Karlsruhe (Urteil vom 09.05.2007 - 5 Ca 294/06) zu folgen, die erkannt haben, die Vorschrift sei dahin auszulegen, dass alle Mitarbeiter, die bereits vor dem 01.10.2005 im Anwendungsbereich des BAT beschäftigt gewesen seien, einen kinderbezogenen Ortszuschlag als Besitzstandszulage zu erhalten hätten, deren Höhe sich nach dem BAT habe richten sollen.
  • ArbG Dresden, 09.11.2006 - 12 Ca 2640/06
    Auszug aus LAG Hamm, 08.11.2007 - 17 Sa 1484/07
    Durch die Bezeichnung als "Besitzstandszulage" und durch den Begriff "Fortzahlung" sowie durch das Abstellen auf den Monat September 2005 sowohl bei der Frage nach den berücksichtigungsfähigen Kindern als auch bei der Bemessung der Höhe der Besitzstandszulage haben die Tarifvertragsparteien eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass es für ihre Gewährung darauf ankommt, dass im September 2005 tatsächlich die entsprechenden kinderbezogenen Entgeltbestandteile an den Arbeitnehmer gezahlt worden sind (vgl. LAG Köln, Urteil vom 30.11.2006 - 5 Sa 973/06, ZTR 2007, 196; Arbeitsgericht Würzburg, Urteil vom 22.08.2006 - 9 Ca 75/06 S; ArbG Dresden, Urteil vom 09.11.2006 - 12 Ca 2640/06; ArbG Stuttgart, Urteil vom 18.04.2007 - 14 Ca 177/07; Breier/Dessau/Kiefer/Lang/Langenbrinck, TVöD, § 11 TVÜ-VKA Rdnr,. 8; Rundschreiben der VKA zur Besitzstandsregelung für Kinder vom 08.11.2005 - R 379/2005; Ziff. 1.1).
  • ArbG Würzburg, 22.08.2006 - 9 Ca 75/06

    Tarifvertragliche Besitzstandszulage - (mittelbare) geschlechtsbedingte

    Auszug aus LAG Hamm, 08.11.2007 - 17 Sa 1484/07
    Durch die Bezeichnung als "Besitzstandszulage" und durch den Begriff "Fortzahlung" sowie durch das Abstellen auf den Monat September 2005 sowohl bei der Frage nach den berücksichtigungsfähigen Kindern als auch bei der Bemessung der Höhe der Besitzstandszulage haben die Tarifvertragsparteien eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass es für ihre Gewährung darauf ankommt, dass im September 2005 tatsächlich die entsprechenden kinderbezogenen Entgeltbestandteile an den Arbeitnehmer gezahlt worden sind (vgl. LAG Köln, Urteil vom 30.11.2006 - 5 Sa 973/06, ZTR 2007, 196; Arbeitsgericht Würzburg, Urteil vom 22.08.2006 - 9 Ca 75/06 S; ArbG Dresden, Urteil vom 09.11.2006 - 12 Ca 2640/06; ArbG Stuttgart, Urteil vom 18.04.2007 - 14 Ca 177/07; Breier/Dessau/Kiefer/Lang/Langenbrinck, TVöD, § 11 TVÜ-VKA Rdnr,. 8; Rundschreiben der VKA zur Besitzstandsregelung für Kinder vom 08.11.2005 - R 379/2005; Ziff. 1.1).
  • ArbG Stuttgart, 18.04.2007 - 14 Ca 177/07
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